Anwaltskanzlei Stefan Netzer

Herzog-Maximilian-Straße 8, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm, Deutschland

Fachkundige Beratung bei Verkehrsrecht, Kaufrecht und mehr

Unfall? Sofort zu Fachanwälten!

Kontakt

Unfall? Sofort zu Fachanwälten!

Nach einem Unfall sollten Sie zuallererst uns kontaktieren.

Wir beraten und unterstützen Sie bei:

  • Erstattung der Kosten für Reparatur, fiktive Abrechnung, Abrechnung eines Totalschadens, Mietwagen oder Nutzungsausfall, sowie Gutachterkosten und sonstige Kosten, die Ihnen durch den Unfall entstanden sind.
  • Schadensersatz für Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden
  • Schmerzensgeld und Ersatz von Behandlungskosten bei Personenschäden


Im Verkehrsunfallrecht hat sich eine komplexe Rechtsprechung zu den verschiedenen Schadenspositionen entwickelt, die für Betroffene ohne anwaltliche Hilfe nicht zu überblicken ist.

Wir übernehmen die gesamte außergerichtliche und ggf. gerichtliche Abwicklung Ihres Verkehrsunfalles, sowie die Korrespondenz mit Versicherungen, Gutachtern und Behörden.

Gut zu wissen: Im Falle eines von Ihnen gänzlich unverschuldeten Unfalls werden Ihre Anwaltskosten komplett von der Gegenseite getragen.

Bußgeld & Verkehrsstraftaten

Sprechen Sie bei Ordnungswidrigkeiten oder Strafsachen immer zuerst mit dem Anwalt Ihres Vertrauens, bevor Sie Aussagen gegenüber der Polizei machen! Melden Sie sich unbedingt zeitnah, da sowohl in Bußgeldsachen als auch im Strafrecht kurze Fristen gelten, die immer zuerst vertrauensvoll mit uns, eingehalten werden müssen.

Wir beraten und vertreten Sie bei der Abwehr von Bußgeldern, z.B.

  • Geschwindigkeitsverstöße
  • Handy am Steuer
  • Abstandssachen
  • Führerscheinentzug
  • Alkohol am Steuer


Aber auch bei Verkehrsstraftaten, wie z.B.

  • Unfallflucht
  • fahrlässige Körperverletzung

vertreten wir Sie gerne.

Kaufrecht

Wir vertreten Sie bei Problemen nach einem Autokauf und beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Möglichkeiten, wenn ein gekauftes Fahrzeug z.B. verdeckte Mängel oder verschwiegene Unfallschäden hat.

Verkehrsunfallregulierung: Kostenübernahme, Rechtsschutz, direkte Abrechnung

  • Bei der Regulierung von Verkehrsunfällen werden die Rechtsanwaltskosten im Rahmen der Haftung von der gegnerischen Versicherung getragen.
  • Im Übrigen sind Kosten und Gebühren über eine Rechtschutzversicherung abgedeckt, sofern Sie eine solche haben. Sie haben bei jeder Rechtsschutzversicherung eine freie Anwaltswahl und sollten sich daher für einen Fachanwalt in diesem Gebiet entscheiden.
  • Die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung übernehmen wir und rechnen entsprechend mit dieser direkt ab.
  • Sollte ein Kostenträger nicht vorhanden sein, erhalten Sie von uns in jedem Fall vorab eine Einschätzung des möglichen Kostenrisikos.

Kontaktieren Sie uns jetzt, um von unserer umfassenden Rechtsberatung im Verkehrsrecht und anderen Rechtsgebieten zu profitieren.

kanzlei(at)rasn.de

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